Über uns

Die Wittekindschule wurde zum Schuljahr 1982/83 gegründet und ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache für Kinder im Grundschulalter. Sie ist eine öffentliche Schule im Primarbereich und befindet sich in der Trägerschaft des Kreises Herford. An der Wittekindschule werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und gefördert, die Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Sprechen oder Sprache verstehen haben. Bestehende Auffälligkeiten wirken sich häufig auch erschwerend auf den Schriftspracherwerb aus. Die Wittekindschule unterrichtet zielgleich nach den Lehrplänen und Rahmenrichtlinien der Grundschule. Einzelne Schülerinnen und Schüler mit einer Sprachentwicklungsverzögerung werden an der Wittekindschule auch zieldifferent im Bildungsgang „Lernen“ gefördert.

Kollegium

Zum Schulleitungsteam gehören Wolf-Hendrik Lemke (Schulleiter) und Claudia Wenning (Konrektorin). Das Kollegium der Wittekindschule besteht  im Schuljahr 2023/24 aus 21 Lehrkräften.

Klassen

Im Schuljahr 2023/2024 gibt es 13 Klassen mit insgesamt 158 Schülerinnen und Schülern. Die Klassenstärke beträgt 10 bis 14 Kinder pro Klasse.

E1a (Otterklasse): Klassenlehrerin Frau Drude
E1b (Erdmännchenklasse): Klassenlehrer Herr Unruh
E1c (Eulenklasse): Klassenlehrerin Frau Schmitz

E2a (Koalaklasse): Klassenlehrerin Frau Stahn
E2b (Tigerklasse): Klassenlehrerin Frau Börner
E2c (Raupenklasse): Klassenlehrerin Frau Strothmann

E3a (Pandaklasse): Klassenlehrerin Frau Schorege
E3b (Bienenklasse): Klassenlehrerin Frau Filitz
E3c (Waschbärenklasse): Klassenlehrerin Frau Berger

3a (Fuchsklasse): Klassenlehrerin Frau Deisenroth-Schneider
3b (Pinguinklasse): Klassenlehrerin Frau Steinhard


4a (Rabenklasse): Klassenlehrerin Frau Schübeler
4b (Hasenklasse): Klassenlehrerin Frau Vogel

Unterrichtszeiten

7:45 Uhr - 8:00 Uhr | Offener Anfang
8:00 Uhr - 9:35 Uhr | 1. Block mit Frühstückspause
9:35 Uhr - 9:55 Uhr | 20 Minuten Hofpause
9:55 Uhr - 11:25 Uhr | 2. Block
11:25 Uhr - 11:40 Uhr | 15 Minuten Hofpause
11:40 Uhr - 12:25 Uhr | 5. Stunde
12:30 Uhr - 13:15 Uhr | 6. Stunde

Unterrichtszeiten für die einzelnen Jahrgänge

Jahrgang E1 und E2

  • Montag, Dienstag und Donnerstag 5 Stunden Schulschluss um 12.25 Uhr
  • Mittwoch und Freitag 4 Stunden Schulschluss um 11.25 Uhr

Jahrgang E3

  • Montag, Dienstag und Donnerstag 5 Stunden Schulschluss um 12.25 Uhr
  • Mittwoch 4 Stunden Schulschluss um 11.25 Uhr
  • Freitag 6 Stunden Schulschluss um 13.15 Uhr

Jahrgang 3 und 4

  • Montag, Dienstag und Donnerstag 5 Stunden Schulschluss um 12.25 Uhr
  • Mittwoch und Freitag 6 Stunden Schulschluss um 13.15 Uhr

In der Wittekindschule beginnt der Unterrichtstag mit einem sog. „offenen Anfang“. Nach ihrer Ankunft gehen die Schülerinnen und Schüler vom Taxistreifen aus direkt in ihre jeweilige Klasse. Im offenen Anfang ist z. B. Zeit für Lernspiele oder Freiarbeit, die Kinder haben die Möglichkeit, schon etwas zu frühstücken und die Klassenlehrerin kann bereits Dinge wie die Hausaufgabenkontrolle oder das Einsammeln von Elternpost erledigen. Durch den offenen Anfang wird der Stundenbeginn entzerrt und die Kinder haben die Möglichkeit, in Ruhe in der Schule anzukommen und ausgeglichen in den Schultag zu starten.

Die Wittekindschule ist eine Halbtagsschule ohne Nachmittagsbetreuung. Wenn ein Kind auch am Nachmittag betreut werden soll, sind wir gern bei der Suche nach einer Lösung behilflich. Es bestehen Kooperationsverträge mit den Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Kreis Herford. Sofern dort freie Kapazitäten vorhanden sind, besteht die Möglichkeit zur Anmeldung an einer wohnortnahen OGS. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wenn Sie einen OGS-Platz benötigen, sprechen Sie dies bitte bereits bei der Schulanmeldung in der Grundschule an.

Schülerspezialverkehr

Das Einzugsgebiet der Wittekindschule ist der gesamte Kreis Herford. Die Schülerinnen und Schüler werden morgens zu Hause von einem Taxi bzw. Bulli abgeholt und mittags nach der Schule wieder zurückgebracht. Hierfür gibt es verlässliche Routen sowie feste Abhol- und Rückkehrzeiten, die das Transportunternehmen den Eltern mitteilt. Kinder, die im Nachmittagsbereich die OGS an einer Grundschule besuchen, werden mittags mit dem Taxi in die OGS gebracht und  von den Eltern nachmittags in der OGS abgeholt. Der Kreis Herford als Schulträger trägt die Kosten für den Schülerspezialverkehr.
Kinder, die in fußläufiger Nähe zur Wittekindschule wohnen, kommen zu Fuß zur Schule.

Sprachförderung

Hier finden sich demnächst weitere Informationen zum Thema Sprachförderung.

Beratung

Beratungsangebot für Grundschulen

Die Wittekindschule bietet GrundschulkollegInnen aller Jahrgangsstufen bei Bedarf ganzjährig individuell abgesprochene Hospitations- und Beratungstermine in ihren Schulen vor Ort an. Bitte nutzen Sie für eine Kontaktaufnahme das Formular für eine Beratungsanfrage, das Sie uns ausgefüllt per Email oder per Fax zusenden. Nach Eingang der Beratungsanfrage nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf für weitere Absprachen.

Hier finden Sie die Vorlage für eine Beratungsanfrage und eine Übersicht zum Ablauf der Beratung zum Download:

Um Eltern über eine Beratung durch die Wittekindschule zu informieren, können Grundschulehrkräfte den folgenden Elternbrief nutzen:

In welchen Fällen sollten Lehrkräfte an Grundschulen sich zur Beratung an die Wittekindschule wenden?

Das Kind…

  • spricht Laute gar nicht oder fehlerhaft, verwechselt Laute, ist kaum zu verstehen
  • bildet Sätze nicht richtig
  • findet das richtige Wort für etwas nicht
  • kann neue Wörter auch nach mehrmaligem Üben nicht abspeichern
  • versteht nicht richtig
  • spricht hastig oder stottert
  • vermeidet es zu sprechen/ schweigt (generell/ in bestimmte Situationen)
  • hat Auffälligkeiten, die zu massiven Störungen beim Schriftspracherwerb führen

Bei Mehrsprachigkeit (DaF/DaZ) ist zu beachten, dass ein wesentlicher Indikator für eine Sprachentwicklungsstörung ist, dass die sprachlichen Auffälligkeiten auch in der Muttersprache bestehen.

Die Beratung wird inhaltlich auf die Bedarfe der jeweiligen Lehrkraft/ auf den konkreten Fall abgestimmt. So können beispielsweise eine sprachsensible Unterrichtsgestaltung, Förderanregungen bzw. Hinweise zu geeigneten Fördermaterialien oder ergänzende außerschulische Fördermöglichkeiten Themen einer Beratung sein.

Beratungsangebot für andere Professionen (Kindergärten, Logopädinnen u. ä.)

Wenn Sie Eltern über die Arbeit der Wittekindschule bzw. über die Möglichkeit einer Beschulung an der Förderschule Sprache informieren möchten, können Sie gerne auf unsere Homepage verweisen.

Wenn Sie im Unterricht hospitieren möchten oder einen telefonischen Austausch wünschen, schreiben Sie uns eine Email, wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.

Netzwerk Zukunftsschulen

Im Rahmen des Projektes „Zukunftsschulen NRW“ hat die Wittekindschule gemeinsam mit vier weiterführenden Schulen im Kreis Herford ein regionales Netzwerk gegründet. Die beteiligten Netzwerkschulen arbeiten gemeinsam an der Harmonisierung des Übergangs von der Grundschule in die weiterführende Schule. Das Netzwerk besteht aus folgenden Schulen:

  • Wittekindschule – Förderschwerpunkt SQ
  • Erich Kästner Gesamtschule Kirchlengern
  • Ernst-Barlach-Schule Herford
  • Gesamtschule Friedenstal Herford
  • Bertolt-Brecht-Gesamtschule Löhne

Ausgehend von der grundlegenden Fragestellung, welche Informationen zwischen den beteiligten Lehrkräften im Übergang der Schülerinnen und Schüler ausgetauscht werden müssen, wurde im ersten Schritt ein Profilbogen entwickelt, der als Leitfaden für den Austausch zwischen der abgebenden und der aufnehmenden Schule dient. Hierbei wird ein kategorisierendes  Ankreuzen vermieden. Stattdessen wird das Augenmerk verstärkt auf die Stärken bzw. auf die spezifischen individuellen Unterstützungsbedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler gelegt sowie auf bereits bewährte Maßnahmen, die für die aufnehmende Schule  auch zukünftig hilfreich sein können.

Aufhebung und Fortbestand des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs bei Übergang in die Sekundarstufe 1

Kinder, bei denen am Ende der Klasse 4 der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf aufgehoben werden kann, gehen in eine Regelschule über. Im Zeugnis der Klasse 4 (1. Halbjahr) wird eine Empfehlung für den Besuch der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule oder des Gymnasiums und der Gesamtschule ausgesprochen. Bleibt der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache über die 4. Klasse hinaus bestehen, gibt es die Möglichkeit, die weiterführende Förderschule Sprache Sekundarstufe I in Bielefeld zu besuchen. Alternativ besteht die Möglichkeit, im Rahmen des gemeinsamen Lernens eine Regelschule zu besuchen. Das Schulamt legt fest, an welchen Regelschulen im Kreis Plätze des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden. Wenn am  Ende der Grundschulzeit bei einer Schülerin/ einem Schüler weiterhin sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht und eine Änderung des Förderschwerpunktes erfolgt (z. B. von Sprache zu Lernen), können diese Schülerinnen und Schüler auf eine Förderschule des entsprechenden Förderschwerpunktes wechseln (z. B. Förderschule Lernen) oder in das Gemeinsame Lernen an eine Regelschule.

Hinweise für Eltern bei Erkrankung eines Kindes

Wenn Ihr Kind erkrankt ist und die Schule nicht besuchen kann, teilen Sie dies bitte am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn im Schulbüro telefonisch mit. Falls das Büro nicht besetzt sein sollte, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Bitte informieren Sie unbedingt auch so früh wie möglich das Taxiunternehmen darüber, dass Ihr Kind krank ist und nicht transportiert werden muss. Bitte geben Sie dort auch Bescheid, wenn Ihr Kind wieder gesund ist, damit das Taxiunternehmen weiß, ab wann das Kind wieder transportiert werden muss.

Wenn Ihr Kind die OGS an einer Grundschule besucht, informieren Sie bitte auch den dortigen Ansprechpartner/ die dortige Ansprechpartnerin über die Erkrankung des Kindes.

Ab dem 3. Fehltag benötigen wir eine Bescheinigung vom Arzt bzw. eine schriftliche Entschuldigung. Diese können Sie dem Kind über die Elternpost mitgeben, wenn es wieder zur Schule kommt. Bei kurzen Fehlzeiten von ein oder zwei Tagen gilt das Kind mit dem Anruf im Schulbüro als entschuldigt.

Wenn Ihr Kind kurzzeitig erkrankt (1-3 Tage) werden Arbeitsblätter u. ä. für das Kind in der Klasse gesammelt. Wenn das Kind die Schule wieder besuchen kann, nimmt es die versäumten Aufgaben mit und kann diese in der Folgezeit zu Hause nachholen. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage fehlen, finden die Klassenleitungen im Austausch mit Ihnen individuelle Lösungen, um die  Kinder mit Materialien zu versorgen. Sie als Eltern haben bei Krankheit des Kindes immer die Möglichkeit, Arbeitsblätter in der Schule persönlich abzuholen oder zu organisieren, dass ein Kind, das in der Nähe wohnt, Arbeitsblätter/ Hausaufgaben für das erkrankte Kind mitnimmt.

Informationen zum Schulbesuch nach einer ansteckenden Krankheit

Schulen als Gemeinschaftseinrichtungen sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen an besondere hygienische Richtlinien gebunden, um das Wohlbefinden und die Gesundheit aller dort lernenden Kinder und arbeitenden Personen zu schützen. Bei einigen ansteckenden Krankheiten ist es notwendig, eine gewisse Frist (Wiederzulassung) abzuwarten, bevor das Kind wieder zur Schule kommen darf (Ansteckungszeitraum / Inkubationszeit). Bei besonders hoch infektiösen oder sehr gefährlichen Krankheiten muss zudem das Gesundheitsamt informiert werden (Meldepflicht).

Wenn Ihr Kind eine ansteckende (übertragbare) Krankheit hat (z. B. Scharlach, Windpocken), beachten Sie bitte das Info-Blatt des Kreises Herford, bevor Sie Ihr Kind wieder in die Schule schicken:

Krankheiten_Info_Kreis-HF

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt, das Schulbüro oder direkt an den Kreis Herford (Tel.: 05221/13-0).